Es scheint vollbracht. Die Genugtuung ist nicht zu überhören. Der ukrainische Präsident Kutschma erkennt das Urteil des obersten Gerichtes an, die Stichwahl zu wiederholen. Die streitenden Parteien haben sich darauf geeinigt, im Parlament über ein Paket von Forderungen beider Seiten abzustimmen. Juschtschenkos erwartet die Entlassung der Regierung Janukowitschs sowie eine Neubesetzung des Landeswahlausschusses und eine Änderung des Wahlrechtes noch vor dem genannten Termin für die Neuwahl. Präsident Kutschma will, dass die Opposition einer Verfassungsänderung zustimmt, die vorsieht, die Rechte des Präsidenten u.a. bei der Wahl von Gouverneuren zugunsten des Parlamentes und des Ministerpräsidenten zu beschneiden. Die OSZE will an die 2000 Wahlbeobachter ins Land zu schicken, um eine Spaltung des Landes zu verhindern, der russische Präsident Putin rügt den Westen für „koloniale Methoden der Einmischung“, erklärt sich aber bereit, den Ausgang der Wahl anzuerkennen. Alles gut also? Wieder ein Dominosteinchen für ein demokratisches Haus Europa aufgestellt? Mitnichten, fürchte ich; schauen wir genau hin:
Erstens: Was hat das oberste Gericht beschlossen? Das Gericht kritisiert die Wahlkommission dafür, dass sie die Ergebnisse schon bekannt gegeben habe, als noch Klagen anhängig waren, weiter, dass „ein und derselbe Bürger mehr als einmal in die Listen aufgenommen wurde“, dass der Umgang mit den Wahlberechtigungsscheinen die „Anforderungen verletzte“, dass der „Wahlkampf in den Medien ohne Kontrolle über gleichmäßigen Zugang“ durchgeführt wurde und schließlich, dass das „Verbot der Einmischung von Angehörigen der Exekutive und von Beamten örtlicher Behörden in den Wahlkampf“ nicht erfüllt worden sei. Unter diesen Umständen kam das Gericht nicht etwa zu dem Schluss, Juschtschenko sei betrogen worden und müsse als Wahlsieger anerkannt werden, sondern es erklärte, „dass es unmöglich (sei), den wirklichen Wählerwillen festzustellen“ und daher die Wahl zu wiederholen sei.
Zweitens: Welche Änderungen des Wahlgesetzes verlangt die Opposition? Sie verlangt, dass in Zukunft nicht mehr stellvertretende Stimmen abgegeben werden dürften und dass es keine mobilen Wahllokale mehr geben solle. Wenn man weiß, wie Wahlen traditioneller Weise im vor-sowjetischen und sowjetischen Raum wie auch danach noch stattfanden, nämlich im patriarchalen Konsens, sprich gemeinschaftlich organisiert, dann bedeutet dies – vom materiellen Gehalt her gesehen – nicht mehr und nicht weniger, als dass die Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler in Zukunft nicht mehr unmittelbar in ihren jeweiligen Kollektiven oder auch noch direkt vor der Wahl geschieht, sondern auf einen Wahlkampf vorverlagert wird. Dies kann man als einen Fortschritt an formaler Demokratie betrachten; ob er automatisch zu mehr Demokratie im Sinne einer freiheitlichen Selbstbestimmung führt, das kann man nicht nur, das muss man bezweifeln, wenn man sich die Wahlvorgänge in entwickelten Demokratien, zuletzt zum Beispiel in den USA anschaut.
Drittens: Was beinhaltet die Zustimmung der Opposition zur Verfassungsänderung? Der materielle Gehalt der Änderung läge darin, Präsidialbürokratie, Provinzbarone und die mit ihnen verflochtenen Oligarchen der ukrainischen Olikratur kontrollierbar zu machen. Käme es so, wäre das sicher ein Gewinn für gesellschaftliche Transparenz in der Ukraine. Aber erstens soll – gleich wer gewählt wird – die Verfassungsänderung erst ab September 2005 in Kraft treten; bis dahin ist viel Wasser den Dnepr hinuntergeflossen. Ein Blick auf die Akteure im Hintergrund lässt zudem erkennen, dass auch eine von der Opposition gestellte Präsidentschaft und Regierung Spielball der Olikratur bliebe. Bezeichnend ist beispielsweise die Rolle, die Pintschuk, Schwiegersohn von Kutschma, jetzt spielte. Er ist einer der einflussreichsten Oligarchen auch im Osten des Landes. Das hat nicht daran gehindert, die „orangene Revolution“ kräftig zu sponsorn und bekannte US-Größen wie Kissinger, Soros, Brzezinksi vor der Wahl ins Land einzuladen. Er hat, wie der Spiegel in Anlehnumg an eine volkstümliche Beurteilung des Oligarchen es ausdrückt „Eier in jedes Körbchen gelegt“.
Bleibt schließlich noch anzumerken, dass selbst zweitausend Wahlbeobachter der OSZE nichts an der Tatsache ändern können, dass auch das sauberste formaldemokratische Wahlritual nicht die tatsächlichen Hindernisse für eine Selbstbestimmung der ukrainischen Bevölkerung beseitigt, nämlich die Lage ihres Landes zwischen einem um seinen Bestand kämpfenden Russland und einer sich ausweitenden Europäischen Union. Dieses Problem wird nicht durch die Wahl des einen oder des anderen Kandidaten entschieden, sondern einzig allein durch deren Kooperation, auf welchen politischen Ebenen diese sich auch immer entwickeln mag. Diese Kooperation wird ohne aktive Beteiligung Russlands und der EU und darüber hinaus der internationalen Staatengemeinschaft jedoch nicht zustande kommen. So verstanden, kann die Ukraine zum Testfall einer globalen Demokratisierung werden.
Kai Ehlers
www.kai-ehlers.de