Am Morgen des 18.10.1977 wurde die Welt durch die Nachricht überrascht, in der JVA Stuttgart-Stammheim seien die RAF Gefangenen Jan Carl Raspe angeschossen und sterbend, Andreas Baader erschossen, Gudrun Ensslin erhängt und Irmgard Möller durch Messerstiche schwer verletzt in ihren Zellen aufgefunden worden. Mord oder Selbstmord? Diese Fragen sind bis heute umstritten.
Mit dem Tod der prominenten Gefangenen ging die letzte große Befreiungsaktion der zweiten Generation der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) für die in den damaligen westdeutschen Gefängnissen einsitzende erste Generation ihrer Organisation zu Ende. Die Aktion hatte mit der Entführung von Hans Martin Schleyer, Präsident des Arbeitsgeberverbandes, am 5.9.1977 durch ein „Kommando Siegfried Hausner“ begonnen. Es forderte die Freilassung von elf führenden RAF-Mitgliedern, die in ein Land ihrer Wahl ausgeflogen werden sollten sowie öffentliche Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Entführern über Presse, Funk und Fernsehen. Die Regierung unter Kanzler Helmut Schmidt hatte darauf mit der Bildung eines überparteilichen „Großen Krisenstabs“ geantwortet, der eine Freilassung ablehnte, stattdessen eine absolute Nachrichtensperre sowie eine Kontaktsperre über die Gefangenen der RAF verhängte und nur zum Schein auf Verhandlungen einging.
Zur Unterstützung der Forderung der Entführer hatte in der 5. Woche nach Schleyers Entführung ein palästinensisches „Kommando Matyr Halimeh“ die Landshut mit 91 Menschen an Bord gekapert. Am Dienstag, den 18.10.1977 kurz nach Mitternacht meldete der Deutschlandsfunk die „glückliche Befreiung“ der Geiseln der Landshut durch ein Kommando der GSG 9 in Mogadishu. Wenige Stunden später waren die Gefangenen tot, bzw. Irmgard Möller im Krankenhaus. Einen Tag später wurde Hans Martin Schleyer von seinen Entführern erschossen. Vier Wochen danach starb Ingrid Schubert, ebenfalls als RAF-Mitglied inhaftiert, in der JVA-Stadelheim durch Erhängen.
Die offizielle Erklärung zu den Vorfällen lautete schon um 9,00 Uhr früh desselben Tages: Selbstmord, noch bevor die gerichtsmedizinischen Untersuchungen überhaupt eingeleitet waren. Ähnlich vier Wochen später beim Tod Ingrid Schuberts. Die internationale Presse schrieb: „Mord!“; die deutsche Presse übernahm weitgehend die offizielle Version. Nur eine Minderheit linker und autonomer Blätter sowie die Anwälte der Toten meldeten Zweifel gegenüber der offiziellen Selbstmord-These an, an ihrer Spitze der damalige RAF-Anwalt Otto Schily. Der „Arbeiterkampf“ des Kommunistischen Bunde begann unter der Schlagzeile: „Wir glauben nicht an Selbstmord“ mit einer minutiösen Auflistung der „Wunder von Stammheim“, das heißt, all der Widersprüche, Ungereimtheiten und blanken Erfindungen, die im Laufe der nächsten Tage, Wochen und Monate von BKA, Staatsanwaltschaft, Regierung und einer ihnen sklavisch folgenden Presse produziert wurden.
Die Wunder beginnen mit der Behandlung Irmgard Möllers, der einzigen Überlebenden der nächtlichen Geschehnisse: Irmgard Möller erklärte in ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Baden-württembergischen Landtages am 16.1.78, sie wisse nicht, was geschehen sei. Sie sei nachts von zwei Knallgeräuschen und einem Quietschen erwacht, dann aber mit einem eigenartigen „Rauschen im Kopf“ wieder eingeschlafen und erst wieder zu sich gekommen, als man ihr die Augenlieder aufgezogen habe. Auf keinen Fall habe sie Hand an sich selbst gelegt. Über Selbstmord hätten die Gefangenen nach dem angeblichen Freitod Ulrike Meinhofs im Sommer 76 zwar diskutiert; dabei hätten sie aber festgehalten, dass es sich um eine CIA-Methode handele, Morde als Selbstmorde darzustellen. Wörtlich sagte sie: „Keiner hatte die Absicht des Selbstmordes. Das widerspricht unserer Politik. Das letzte Mal über Selbstmord haben wir am 26.9., dem Beginn des Hungerstreiks gesprochen. Wir haben den Hungerstreik angefangen, obwohl uns bekannt war, dass er nicht so schnell öffentlich werden könne. Wir wollten dem Krisenstab signalisieren: Wir kämpfen!“
Es gab also Anhaltspunkte, denen eine kriminologische Untersuchung hätte nachgehen müssen. Irmgard Möllers Aussage wurde jedoch beiseite geschoben, u.a. mit dem Hinweis, der sich später auch in der Einstellungsverfügung der Staatsanwalt vom April 1978 wiederfand, es könne nicht stimmen, dass sie bewusstlos gewesen sei, denn der „erfahrene Sanitäter Soukop“, der sie als erster behandelt habe, habe bemerkt, wie sie bei dem Versuch ihr das Lid zu öffnen, die Augen zugekniffen habe. Damit war die Glaubwürdigkeit Irmgard Möllers, die ja ohnehin als parteiisch gelten musste, als Simulantin und Lügnerin vollkommen erledigt, aber es wurde auch deutlich, dass es in den Untersuchungen der Sonderkommission nicht um Aufklärung der Vorfälle, sondern um deren Einordnung in die offizielle Selbstmord-These ging: Nicht nachgegangen wurde der Frage, was es mit dem „Knallen“ und dem „Quietschen“, sowie dem „Rauschen“ in Irmgard Möllers Kopf auf sich gehabt haben könnte. Stattdessen hieß es, es sei mit Sicherheit auszuschließen, dass ihr oder den anderen Gefangenen Gifte oder Betäubungsmittel verabreicht worden sein könnten. Vor demselben Untersuchungsausschuss erklärte einer der internationalen ärztlichen Gutachter jedoch später, man habe zwar keine derartigen Spuren gefunden, aber auch nicht danach gesucht. Es gebe heute „so und so viele Gifte, dass man, wenn man nicht gerichtet auf ein bestimmtes Gift sucht, unter Umständen eines übersieht, vor allem die komplizierteren organischen Gifte. Nehmen Sie Digitalis oder nehmen Sie Insulin – wenn man darauf nicht gerichtet untersucht wird, wird man es nicht finden.“ (AK 123)
Nun, soll damit, dreißig Jahre nach Ereignissen von Stammheim, nicht die Behauptung aufgestellt werden, die Gefangenen seien betäubt und dann getötet worden. Diese Behauptungen wären nicht zu beweisen. Die Behandlung der Aussagen von Irmgard Möller zeigt aber, wie mit Spuren umgegangen wurde, die geeignet hätten sein können, die offizielle Selbstmord-These in Frage zu stellen.
Zweifel waren angebracht und ihnen hätte im Sinne der von der Bundesregierung versprochenen rückhaltlosen Aufklärung auch nachgegangen werden müssen.
Höchste Verwunderung musste ja die Tatsache hervorrufen, dass die Gefangenen Raspe und Baader sich mit eigenen Pistolen erschossen haben sollten. Wie waren die Pistolen in die Zellen der Gefangenen gekommen? Sie seien durch Besucher der JVA eingeschmuggelt worden, hieß es anfangs. Wie das, wenn Besucher sich bis auf die Haut filzen und mit Metalldetektoren abspüren lassen mussten, wenn während der Kontaktsperre überhaupt niemand mehr ohne Wissen des BKA den RAF-Trakt betreten konnte?
Die Waffen seien in Baaders Plattenspieler gefunden worden, hieß es dann. Wie das, wenn den Gefangenen doch alle Geräte abgenommen worden waren? Raspe soll seine Waffe hinter der Fussleiste versteckt haben. Eine dritte Waffe soll bei den ersten Aufräumungsarbeiten in den angrenzenden Zellen später sogar im Wandputz gefunden worden sein. Wie hätten die Gefangenen diese Waffen bei den täglichen Kontrollen, den vielfachen Verlegungen, die gleichbedeutend mit einer Totalrevision ihrer gesamten Habe waren, mit sich nehmen sollen?
Wie konnte Baader sich schließlich mit einer 18 cm langen Waffe am Hinterkopf einen schräg nach oben verlaufenden Schuß selbst ansetzen und dabei zwar Blut- an der einen Hand, aber keine Fingerabdrücke an der Waffe hinterlassen? Ähnlich bei Raspe: Wieso lag die Waffe nach einem aufgesetzten Schuß in die Schläfe in seiner rechten Hand und nicht – der Hand durch den Rückstoß entglitten – neben ihm? Wieso fanden sich auch auf seiner Pistole keine Fingerabdrücke? Haben Baader und Raspe die Pistolen nach Gebrauch noch gesäubert? Alles Fragen, denen nicht nachgegangen wurde. Nicht nachgegangen wurde auch der Frage, in welcher Reihenfolge die drei Projektile abgeschossen wurden, die in Baaders Zelle gefunden worden waren. Traf der erste Schuß seinen Kopf und wurde erst danach auf Bett und Decke geschossen, dann wäre das ein Hinweis darauf gewesen, dass jemand anderes als Baader die Waffe geführt haben müsste. Die ballistischen Untersuchungen zur Klärung dieser Frage wurden nicht vorgenommen. Unbeantwortet blieb auch die Frage, woher der Sand an Baaders Schuhen stammte, obwohl der bei der Obduktion anwesende Wiener Gerichtsmediziner Prof. Holczabek eine mineralogische Untersuchung der „Fremdkörper“ gefordert hatte. Sie wurde nicht durchgeführt.
Wenden wir uns schließlich noch Gudrun Ensslin zu: Wieso wurde sie nicht sofort aus der Schlinge geschnitten, als man sie auffand? Möglicherweise lebte sie noch? Stattdessen warteten Anstaltspersonal und Ärzte mehrere Stunden, bevor sie die Erhängte aus der Schlinge nahmen. Da konnte der Todeszeitpunkt schon nicht mehr genau festgestellt werden. Ähnliche Ungenauigkeiten, wenn man es so nennen und nicht von bewusster Vertuschung reden will, sind übrigens bei der Bestimmung des Todeszeitpunktes von Baader und Raspe zu bemerken. Wieso riss die Schlinge sofort, als man die Erhängte abnahm, wieso nicht vorher? Wieso wurde der übliche Histamintest nicht vorgenommen, der zur Routine gehört, wenn es darum geht Selbsttötungen durch Erhängen nachzuweisen? Wieso wurden die Verletzungen an Gudruns Körper nur festgestellt, ihre Ursache aber nicht untersucht? Wo blieben die Briefe, die aus ihrer Zelle entfernt wurden? Was ist ihr Inhalt?
Kurz gesagt, Fragen über Fragen, die nicht, falsch oder zumindest irreführend beantwortet wurden. Spuren möglicher Fremdeinwirkung wurde, man ist versucht zu sagen, systematisch nicht nachgegangen. Stattdessen setzte der verantwortliche Justizminister von Badem-Würthemberg Benda zuerst den Leiter der JVA und den Sicherheitsbeauftragten ab, dann trat er selbst zurück. Sein Nachfolger Palm ordnete „an, „daß alle nicht tragenden Wände der Terroristenzellen in der Stammheimer Haftanstalt abgerissen werden. Ferner erhielt das Baukommando den Auftrag, alle Fußböden aufzureißen und den Putz von den tragenden Wänden zu stemmen“ (Hamburger Abendblatt, 11.11.77 zitiert nach „Arbeiterkampf 117)
Dies geschah, wie dem Datum der Pressemeldung zu entnehmen, bereits im November, nur drei Wochen nach der Todesnacht von Stammheim, lange bevor der parlamentarische Untersuchungsausschuß mit seiner Arbeit begonnen hatte. Und dies bedeutete, so kommentierte der „Arbeiterkampf“ damals, „die endgültige Pulverisierung der Umgebung, in der sich das Wunder von Stammheim ereignet hat. Hier wird man niemals mehr beweisen können, was wirklich in den Wänden usw. war – und wer es dort hinein gesteckt hat.“ Dem ist auch nach 30 Jahren nichts hinzuzufügen.
Statt Tatsachen nachzuspüren, wurde versucht die Selbstmordthese mit psychologischen Spekulationen zu untermauern. Die Gefangenen hätten mit ihrem „kollektiven Selbstmord“ ein „Fanal“, also ein Zeichen setzen wollen hieß es, dann aber auch, sie hätten sich aus Verzweiflung und Frust über die gescheiterte Befeiungsaktion umgebracht. Dass „Frust“ und „Fanal“ sich als Motivation gegenseitig ausschließen, störte die Urheber dieser Spekulationen nicht, ebenso wenig wie die Tatsache, dass eine Verabredung zur kollektiven Selbsttötung einer spontanen Verzweiflungstat widerspricht, zumal, das möchte ich besonders betonen, Martin Schleyer zu dem Zeitpunkt noch lebte, also gar nicht sicher war, ob die Aktion nicht noch eine andere Wendung nehmen könnte. Am Morgen des 18. war der hirnlose Reflex, aus dem heraus die Entführer Martin Schleyers ihr Opfer töteten, nicht voraus zu sehen.
Zusätzlich zu solchen Spekulationen wurden nach der Pulverisierung der Zellen weitere Wege gefunden, wie die Waffen in die Zellen gekommen sein sollten. Die Geschichte ist schnell erzählt: Nach der Ermordung Generalstaatsanwalt Bubacks am 7.4.1977, die gemeinhin als Auftakt des deutschen Herbstes gilt, übernahm am 1. Juli sein Nachfolger Kurt Rebmann die Leitung des Stammheimer Verfahrens. Er fand einen Kronzeugen, Volker Speitel, der bereit war gegen die RAF auszusagen. Von Speitel stammt die Idee, die Waffen seien, versteckt in Hohlräumen von Prozessakten, während des Prozesses den Gefangenen von ihren Anwälten übergeben worden. Speziell die Anwälte Arndt Müller und Achim Newerla wurden verdächtigt.
Mit dieser Geschichte zog Generalstaatsanwalt Rebmann am 12. Januar vor den Untersuchungsausschuß und in die Öffentlichkeit. Vier Tage später platzte die Geschichte, als die im Prozess eingesetzten Polizeibeamten vor dem Ausschuss aussagten, während des Prozesses sei jede Akte sondiert, per Hand von ihnen durchgeblättert worden und im Übrigen seien gerade Newerla und Müller „eigentlich nie“ im Verhandlungssaal, sondern immer nur unter den Zuschauern gewesen, hätten also gar keinen direkten Kontakt zu den Angeklagten gehabt.
Zur selben Zeit platze noch eine Bombe: Der Techniker des Sicherheitskommandos sagte vor dem Ausschuss aus, dass die Sicherheitsanlage des angeblich sichersten Gefängnisses der Welt keineswegs sicher gewesen war, sondern bei langsamen Bewegungen an den Wänden der Gängen entlang unterlaufen werden konnte, das hieß: Ein unbeobachteter Zugang zu den Zellen der Gefangenen über die Nottreppe war in der Todesnacht möglich.
Ungeachtet solcher Widersprüche wurde das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, das zur Klärung der Todesursachen der Stammheimer Gefangenen eingeleitet worden war, im April mit der Begründung eingestellt, daß „die Gefangenen Baader, Ensslin und Raspe sich selbst getötet haben, die Gefangene Möller sich selbst verletzt hat und eine strafrechtlich relevante Beteiligung Dritter nicht vorliegt.“
Bleibt nur noch dies zu erwähnen: Nach dem Abschluss der Ermittlungen ging es gegen die Kritiker: Am 21.7.78 wurde u.a. gegen mich als damaligem presserechtlich Verantwortlichen des KB Anklage wegen Staatsverleumdung in mehreren Fällen erhoben. Als Ergebnis einer sich entwickelnden Solidaritätskampagne schlug ein französisches „Koordinationskomitees gegen die Repression“ die Bildung einer „Internationalen Untersuchungskomission über die Stammheimer ‚Selbstmorde’“ vor.
Angesichts des absehbaren, sich andeutenden öffentlichen, vor allem internationalen Interesses für den bevorstehenden Prozess schien es der Staatsanwaltschaft offensichtlich ratsamer das Verfahren vor Eröffnung des Prozesses aus formalen Gründen einzustellen.
Seither wird jegliche gerichtliche Neubefassung mit den nach wie vor offenen Fragen abgeschmettert: Als der „stern“ 2002 Beweise dafür vorlegte, dass die Geschichten des Kronzeugen Speitel konstruiert seien, sogar den begründeten Verdacht aussprach, Speitel könne im Dienste des VS gestanden haben, und somit die Frage, wie die Waffen in die Zellen gekommen seien, einer neuen Überprüfung unterzogen werden müsse, bekamen er vom Leiter der kriminalpolizeilichen „Sonderkommission Stammheim“ eine doppelte Antwort: erstens – die Kommission habe seiner Zeit „keine über den Selbstmord hinausgehenden Ermittlungsaufträge bekommen“ und zweitens: „Die Staatsanwaltschaft – die objektivste Behörde der Welt – hat das Verfahren eingestellt. Damit ist der Fall ein für allemal abgeschlossen, und damit basta.“ (Stern, 9.10.2002)
Dem kann man nur, ebenso kategorisch, entgegenstellen, daß die Fragen, was in der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 geschah, bis heute noch nicht geklärt sind und solange das so ist, sind Zweifel an der These des Selbstmordes berechtigt und notwendig .
Kai Ehlers
www.Kai-ehlers.de